Reifeprüfung · Online-Anmeldung 2023/24

Online-Anmeldeschluss: Mo, 18. Dezember 2023 Samstag, 27. April 2024
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  Schulform  
  Zweite Fremdsprache  
  Geschlecht   männlich weiblich
  Schriftliche Reifeprüfung  
1. Prüfungsfach: 3. Prüfungsfach:
2. Prüfungsfach: 4. Prüfungsfach:
  Mündliche Reifeprüfung  
   Mündliche Prüfungsfächer    Fächertyp (bei Bedarf ändern!) Wochen-
stunden
1. 
2. 
3. 
Summe
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Basisinfos

Die Hauptprüfung der Reifeprüfung gliedert sich in

  1. eine vorwissenschaftliche Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion)
  2. eine Klausurprüfung, bestehend aus drei bis vier schriftlichen Klausurarbeiten, und
  3. eine mündliche Prüfung, bestehend aus zwei bis drei mündlichen Teilprüfungen.

Hinsichtlich der Anzahl der Klausurarbeiten bzw. mündlichen Teilprüfungen sind zwei Varianten möglich:

  1. 4 Klausurarbeiten und 2 mündliche Teilprüfungen
  2. 3 Klausurarbeiten und 3 mündliche Teilprüfungen

Schriftlich müssen jedenfalls folgende drei Prüfungsgebiete gewählt werden:

  1. Deutsch
  2. Mathematik
  3. eine lebende Fremdsprache: Englisch bzw. Französisch oder Italienisch

Diese drei "Pflicht-Klausuren" sind standardisiert, die Prüfungsangaben also zentral vorgegeben.

Bei der Wahl von Variante A mit 4 Klausurarbeiten und 2 mündlichen Teilprüfungen stehen für die 4. Klausurarbeit folgende Prüfungsgebiete zur Wahl:

  • in allen Zweigen eine weitere Fremdsprache einschließlich Latein (standardisiert)
  • im N-Zweig zusätzlich Physik bzw. Biologie und Umweltkunde (nicht standardisiert)
  • im M-Zweig zusätzlich Musikerziehung (nicht standardisiert)
  • im S-Zweig zusätzlich Sportkunde (nicht standardisiert)

Mündlich können als Prüfungsgebiete prinzipiell all jene Gegenstände gewählt werden, die in der Oberstufe insgesamt im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden bis mindestens zur 7. Klasse besucht wurden.

Religion darf nur dann gewählt werden, wenn dieses Fach zumindest in der 8. Klasse besucht wurde und über allenfalls nicht besuchte Schulstufen die erfolgreiche Ablegung einer Externistenprüfung nachgewiesen wird.

Außerdem müssen bei drei mündlichen Teilprüfungen die entsprechenden Gegenstände in der Oberstufe im Ausmaß von insgesamt mindestens 15 Wochenstunden besucht worden sein.
Bei zwei mündlichen Teilprüfungen müssen die entsprechenden Gegenstände in der Oberstufe im Ausmaß von insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht worden sein.

Um die geforderten Summen der Wochenstunden zu erreichen, kann der einem Prüfungsgebiet entsprechende Gegenstand mit dem entsprechenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstand kombiniert werden.

Im Musikschwerpunkt bzw. im Sportschwerpunkt müssen zumindest entweder die vorwissenschaftliche Arbeit oder eine Klausurarbeit oder eine mündliche Teilprüfung dem Bereich der Musik bzw. dem Bereich des Sports zuordenbar sein.