Die Hauptprüfung der Reifeprüfung gliedert sich in
- eine allfällige abschließende Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion)
- eine Klausurprüfung, bestehend aus drei bis vier bzw. fünf schriftlichen Klausurarbeiten, und
- eine mündliche Prüfung, bestehend aus zwei bis drei bzw. vier mündlichen Teilprüfungen.
Hinsichtlich der Anzahl der Klausurarbeiten bzw. mündlichen Teilprüfungen sind fünf Varianten möglich, je nachdem, ob eine abschließende Arbeit erstellt wird:
- abschließende Arbeit, 3 Klausurarbeiten und 3 mündliche Teilprüfungen
- abschließende Arbeit, 4 Klausurarbeiten und 2 mündliche Teilprüfungen
- keine abschließende Arbeit, 3 Klausurarbeiten und 4 mündliche Teilprüfungen
- keine abschließende Arbeit, 4 Klausurarbeiten und 3 mündliche Teilprüfungen
- keine abschließende Arbeit, 5 Klausurarbeiten und 2 mündliche Teilprüfungen
(nur im M-, S- und N-Zweig, jedoch nicht im I-Zweig möglich)
Schriftlich müssen jedenfalls folgende drei Prüfungsgebiete gewählt werden:
- Deutsch
- Mathematik
- eine lebende Fremdsprache: Englisch bzw. Französisch oder Italienisch
Diese drei "Pflicht-Klausuren" sind standardisiert, die Prüfungsangaben also zentral vorgegeben.
Bei der Wahl einer Variante mit mehr als 3 Klausurarbeiten
stehen für die 4. bzw. 5. Klausurarbeit folgende Prüfungsgebiete zur Wahl:
- in allen Zweigen eine weitere Fremdsprache einschließlich Latein (standardisiert)
- im N-Zweig zusätzlich Physik bzw. Biologie und Umweltkunde (nicht standardisiert)
- im M-Zweig zusätzlich Musikerziehung (nicht standardisiert)
- im S-Zweig zusätzlich Sportkunde (nicht standardisiert)
Religion bzw. Ethik darf nur dann gewählt werden, wenn dieses Fach zumindest in der 8. Klasse besucht wurde
und über allenfalls nicht besuchte Schulstufen die erfolgreiche Ablegung einer Externistenprüfung nachgewiesen wird.
Außerdem müssen bei zwei mündlichen Teilprüfungen die entsprechenden Gegenstände in der Oberstufe
im Ausmaß von insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht worden sein.
Bei drei mündlichen Teilprüfungen müssen die entsprechenden Gegenstände in der Oberstufe
im Ausmaß von insgesamt mindestens 15 Wochenstunden besucht worden sein.
Bei vier mündlichen Teilprüfungen müssen die entsprechenden Gegenstände in der Oberstufe
im Ausmaß von insgesamt mindestens 20 Wochenstunden besucht worden sein.
Um die geforderten Summen der Wochenstunden zu erreichen, kann allenfalls der einem Prüfungsgebiet entsprechende Gegenstand
mit dem entsprechenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstand kombiniert werden.
Im Musikschwerpunkt bzw. im Sportschwerpunkt müssen zumindest entweder die abschließende Arbeit oder eine Klausurarbeit
oder eine mündliche Teilprüfung dem Bereich der Musik bzw. dem Bereich des Sports zuordenbar sein. |